der Energieausweis - neuerdings Pflicht

Seit dem 01.01.2009 ist der Energieausweis Pflicht. Jedes Gebäude, welches neu erbaut, vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll, benötigt einen solchen Energieausweis. Das heißt, dass auch Vermieter sich nun darum kümmern müssen, einen Energieausweis zu erhalten. Dabei werden durch diesen Energieausweis die energetischen Werte eines Hauses leicht verständlich aufgegliedert.

Als einfachstes Mittel zur Einschätzung des Energieverbrauchs dient dabei eine Farbskala. Diese ist ähnlich aufgebaut, wie die Skalen der Energieeffizienzklasse an elektrischen Geräten. Bei Werten im roten Bereich muss man mit sehr hohen Heiz- und Energiekosten rechnen, bei Werten im grünen Bereich ist das Haus oder die Wohnung so ausgestattet, dass die Kosten sich in Grenzen halten werden und man sich vielleich am Jahresende einen Urlaub leisten kann.

Neben dieser Farbskala gehört auch eine weitere Aufstellung zum Energieausweis. Diese beinhaltet empfohlene Maßnahmen zur Modernisierung des Gebäudes. Die Maßnahmen werden jedoch tatsächlich nur empfohlen, es besteht keinerlei Verpflichtung, sie durchzuführen. Mit Hilfe des Ausweises, den auch Vermieter ihren Mietern bei Abschluss eines neuen Mietvertrages vorlegen müssen, wird es möglich, verschiedene Wohnungen und Häuser nach deren potenziellem Energieverbrauch zu vergleichen. So kann man schon vor dem Kauf oder der Anmietung erkennen, ob man die anfallenden Nebenkosten bei eben diesem Objekt tragen kann oder nicht.

Des Weiteren kann man den Vermieter auf die empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen ansprechen. Da diese mitunter bis zu 85 Prozent des gesamten Energieverbrauchs einsparen können, lohnen sich die Maßnahmen auch dann, wenn die Kosten dafür auf die Kaltmiete umgelegt werden.


Gültigkeit des Energieausweises

Wenn man die Erstellung eines Energieausweises beantragt (man kann sogar den Energiepass Online Bestellen), stellt sich natürlich für viele Eigenheimbesitzer die Frage, wie lange dieser Gültigkeit hat. Hier kann man davon ausgehen, dass ein einmal erstellter Energieausweis eine Gültigkeit von zehn Jahren aufweist. Werden nach der ersten Beantragung noch weitere Modernisierungen durchgeführt, so lohnt es sich, einen neuen Energieausweis zu beantragen. Dies ist meist recht preisgünstig möglich, da nur wenige Angaben geändert werden müssen, die Gültigkeit sich aber wieder entsprechend verlängert.


Der Bedarfsausweis

In Verbindung mit dem Energieausweis ist auch immer wieder vom Bedarfsausweis die Rede. Gemeint ist damit ein Ausweis, der auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage erstellt wurde. Der Bedarfsausweis weist dabei zwei verschiedene Werte anhand einer Farbskala auf, den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf. Der Endenergiebedarf ist dabei entscheidend für die Kalkulation der voraussichtlich anfallenden Kosten und sollte für Mieter von besonderem Interesse sein.


Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis hingegen ist für potenzielle Käufer und Mieter weniger von Bedeutung. Er orientiert sich am Verhalten der Bewohner eines Gebäudes und ermittelt den Verbrauch des Gebäudes innerhalb der letzten drei Jahre. Dabei wird ein Energieverbrauchskennwert errechnet, der noch um einen standortbezogenen Klimafaktor bereinigt wird. Somit führt ein besonders harter Winter, in dem viel geheizt werden musste, nicht automatisch zu einem schlechteren Wert. Andererseits kann jedoch auch ein sehr guter Wert erzielt werden, wenn in einem energetisch minderwertigen Gebäude nur sehr wenig geheizt wurde.


Gibt es Ausnahmen für den Energieausweis?

In einigen Fällen muss der Energieausweis auch bei einer Neuvermietung oder einem Verkauf nicht vorgelegt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn kein Wohngebäude, sondern ein Hotel, ein Ferienhaus oder ähnliches vermietet werden soll. Nicht beheizte oder gekühlte Gebäude müssen ebenfalls bei Verkauf oder Vermietung nicht mit dem Energieausweis versehen werden, da diese nicht unter die EnEV fallen.