der Bausparvertrag
Der Bausparvertrag ist heute wohl Jedermann ein Begriff. Dennoch blickt man nicht immer so einfach durch, wenn es um dessen Funktionsweise geht. Grundsätzlich sagt ja der Name Bausparvertrag schon einiges aus. So kann man mit diesem günstig sein Eigenheim finanzieren. Genauso kann der Bausparvertrag aber auch als Geldanlage eingesetzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Bausparer, wie er im Volksmund liebevoll bezeichnet wird, eine besonders sichere Form der Geldanlage ist. Das Geld, welches man hier anspart, muss nicht für einen bestimmten Zweck genutzt, sondern kann frei verwendet werden. Deshalb entscheiden sich auch immer mehr Menschen dafür, den Bausparvertrag für die vermögenswirksamen Leistungen einzusetzen. Allerdings muss man zur freien Verwendung der Bausparsumme auf das dazu gehörige Darlehen verzichten.
Die Tarife
Beim Bausparvertrag hat man die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen. So kann man eine Bausparsumme vereinbaren. Von dieser muss durch regelmäßige Sparleistungen ein bestimmter Betrag erst einmal angespart werden. Nach Erreichen der Sparleistung von etwa 40 bis 50 Prozent kann der Bausparvertrag zuteilungsreif werden und ein Darlehen aus diesem ist möglich.
Ebenso finden sich Tarife, bei denen man das benötigte Kapital mit einem Mal einzahlt und dann sofort ein Bauspardarlehen beantragen kann. Des Weiteren kann man einen Tarif abschließen, bei dem lediglich die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in den Vertrag gezahlt und so keine allzu hohen Summen erreicht werden. Hier lohnt sich ein Vergleich zwischen den verschiedenen Tarifen, um heraus zu finden, welcher Tarif für den eigenen Bedarf in Betracht kommt.
Phasen des Bausparens
Grundsätzlich unterteilt sich jeder Bausparvertrag in verschiedene Phasen, die Ansparphase, die Zuteilungsphase und die Darlehensphase. Insgesamt dauern diese Phasen dann über mehrere Jahre an, es sei denn, man nutzt den Tarif mit der einmaligen Kapitaleinzahlung.
Während der Ansparphase werden monatlich bestimmte Beträge in den Bausparvertrag eingezahlt, um die Bausparsumme Stück für Stück zu erreichen. Die Höhe der Beträge richtet sich dabei immer nach der Laufzeit des Bausparvertrages und der vereinbarten Bausparsumme. Abgesehen davon werden die erreichten Sparleistungen verzinst, wobei der Zins beim Bausparvertrag recht niedrig, dafür aber fest vereinbart ist.
Die Zuteilungsphase ist eigentlich keine konkrete Phase. Sie stellt vielmehr den Zeitpunkt dar, an dem der Bausparvertrag die Zuteilungsreife erhält. Dafür müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Unter anderem erfolgt eine Zuteilung des Vertrages nur dann, wenn das Mindestsparguthaben erreicht wurde. Des Weiteren muss die Mindestvertragslaufzeit eingehalten worden sein und auch die Bewertungskennzahl, die vorab festgelegt wurde, muss erreicht sein. Erst dann kann der Bausparvertrag zugeteilt werden.
Wurde die Zuteilungsreife erreicht, kann der Bausparer das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, welches die Differenz zwischen der angesparten und der vereinbarten Bausparsumme darstellt. Allerdings ist niemand verpflichtet, das Bauspardarlehen auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Verzichtet man auf dieses Darlehen, so gewähren die meisten Anbieter einen hohen Bonuszins auf die bisher eingezahlten Sparbeiträge.
Staatliche Zulagen beim Bausparvertrag
Neben den günstigen Darlehen, die man aus dem Bausparvertrag erhält und die man ideal zum Aufstocken der Immobilienfinanzierung nutzen kann, bietet der Staat auch diverse Zulagen auf Bausparverträge. Dazu gehört beispielsweise die Arbeitnehmersparzulage, die dann gezahlt wird, wenn man seine vermögenswirksamen Leistungen in den Bausparer einfließen lässt. Maximal können hier neun Prozent auf die gezahlten VWL vom Arbeitgeber, höchstens jedoch 470 Euro pro Jahr ausgezahlt werden. Des Weiteren kann man die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen, die bei 8,8 Prozent liegt oder maximal 512 Euro pro Jahr und Person.
Weitere Informationen zu diesem und anderer Themen, finden Sie auch in einem Immobilien-Lexikon im Internet. Dort werden nochmal alle wichtigen Dinge detailliert aufgelistet.