Das neue Wohn-Riester

Wohn Riester – Bauen zur Altersvorsorge
Viele Menschen machen sich so ihre Gedanken, ob sie im Alter mit ihrer Rente auskommen werden. Schließlich will man seinen Ruhestand, den man sich meist redlich verdient hat, auch genießen können und das ohne den Rest seines Lebens jeden Cent dreimal umdrehen zu müssen. Diese Überlegungen sind berechtigt, schließlich wird immer wieder alles teurer. Egal ob es sich um Mietkosten, Strompreise, Heizkosten oder nur um Lebensmittel handelt, heutzutage muss man all dies einkalkulieren.


Eine Möglichkeit um sich abzusichern, ist die Wohn Riester, eigentlich Eigenheimrente genannt. Sie soll den Sparern die eigene Immobilie für die Altersvorsorge schmackhaft machen. Allerdings gibt es immer noch zahlreiche Bürger die, der staatlich geförderten Vorsorgereform nicht wirklich trauen. Dies liegt wohl auch überwiegend daran, dass man das Wohn – Riester – Guthaben im Ruhestand versteuern muss. Vielleicht wird dies aber noch in der Zukunft geändert, man weiß es nicht.


Wer eine Immobilie erwerben möchte, aber keinen Wohn Riester – Vertag besitzt, kann einen Riester – Bausparvertrag oder ein Riester – Immobilien – Darlehen abschließen. Mit diesen Vertragstypen hat man den Vorteil dass, die steuerbegünstigten Beiträge und Zulagen des Bauherrn, nicht wie üblich auf ein Sparkonto eingezahlt werden, sondern sie dienen zur Tilgung des Darlehensvertrages. So wird die Zinsbelastung niedriger und der Bauherr ist zusätzlich schneller Schuldenfrei. Und kann sich im Ruhestand an seiner eigenen Immobilie erfreuen.


Jeder Bürger der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann eine Wohn Riester abschließen. Um allerdings, bei dem Erwerb einer Immobilie, staatliche Zuschüsse zu bekommen, muss er nachweisen können, dass dies dann sein Hauptwohnsitz sein wird. Bis September 2009 war es so geregelt, dass man nur innerhalb Deutschlands eine Immobilie für die Altersvorsorge erwerben durfte. Dies wurde aber geändert, nun kann man auch im Ausland eine Immobilie kaufen. Aber auch hier muss nach gewiesen werden, dass dies der Hauptwohnsitz ist und man weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Erst dann fließen die staatlichen Förderungen. Mehr Informationen erhalten Sie auf: http://www.riesterrente-info.de/