Das neue Wohn-Riester

Mit dem neuen Wohn-Riester, über das die Regierung eigentlich schon seit 2006 und dem damals absehbaren Aus für die Eigenheimzulage beschäftigt, wird es für viele Häuslebauer scheinbar einfacher, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Der Staat erkannte eines Tages, dass das Eigenheim ein wichtiger Punkt für die private Altersvorsorge darstellt. Allerdings war es bisher nicht möglich, dieses staatlich zu fördern, bzw. durch die Abschaffung der Eigenheimzulage war es nicht mehr möglich. Ebenfalls konnte man bisher seinen Riester-Vertrag zwar beleihen, um damit Gelder für das Eigenheim zu erhalten, doch spätestens nach zwei Jahren musste das entnommene Geld wieder auf den Riester Vertrag zurück gezahlt werden. Somit sollte zum Renteneintritt ein ausgeglichenes Konto entstehen.


Wo kann Wohn-Riester eingesetzt werden?

Heute ist es jedoch möglich, das Geld aus dem Riester-Vertrag komplett oder bis zu 75 Prozent des angesparten Geldes zu entnehmen und für die Finanzierung eines Eigenheims zu nutzen. Dabei muss es sich allerdings um eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder Genossenschaftswohnung handeln, die zudem den Hauptwohnsitz des Sparers darstellt. Wichtig ist auch, dass die Riester-Gelder nicht für die Finanzierung von Ferienwohnsitzen oder Altersdomizilen im Ausland eingesetzt werden dürfen und auch nicht für vermietete Immobilien.


Versteuerung bei Wohn-Riester

Eines der wichtigsten Probleme bei der Einführung von Wohn-Riester bestand ebenfalls in der Versteuerung. Zwar sind die Einzahlungen in den Riester-Vertrag steuerfrei, aber die Auszahlungen im Rentenalter müssen einer nachgelagerten Besteuerung unterzogen werden. Da es bei der Finanzierung des Eigenheims über Wohn-Riester jedoch nicht zu einer Auszahlung im eigentlichen Sinne kommt, wird ein fiktives Konto bei den Finanzämtern geführt. Hier wird das Kapital jährlich mit zwei Prozent verzinst. Zum Eintritt des Rentenalters kann der Sparer sich entscheiden, ob er die Steuerschuld, die für das im Riester-Vertrag angesparte Geld anfällt, mit einem Schlag bezahlt oder diese über 17 bis 23 Jahre abstottert. Bei der Einmalzahlung wird nicht das gesamte Kapital versteuert, sondern lediglich 70 Prozent. Dadurch erhält man einen Rabatt von 30 Prozent.


Was passiert mit den staatlichen Zulagen bei Wohn-Riester?

Nimmt man Wohn-Riester in Anspruch, so wird das Kapital aus dem Riester-Vertrag als Eigenkapital angesehen. Anstatt nun den Riester-Vertrag weiter zu besparen, wird man die monatlichen Beträge als Rate für einen entsprechenden Darlehensvertrag zahlen. Die Zulagen, die vom Staat auch bei Wohn-Riester gezahlt werden, fließen als Sondertilgung ebenfalls auf diesen Darlehensvertrag (Wohn-Riester-Darlehen) und verringern so die Schulden schneller.


Haus mit Wohn-Riester finanzieren und verkaufen

Hat man sich den Traum vom Eigenheim mit Hilfe von Versicherungsvergleiche und der passenden Wohn-Riester finanziert und will das Haus eines Tages verkaufen, so muss man mit einer Strafsteuer rechnen, die sich auf den 1,5-fachen Wert des fiktiven Kontos bezieht. Ausnahmen gelten nur dann, wenn man das verkaufte Haus durch den Neubau oder Kauf eines anderen Hauses ersetzt, welches man ebenfalls selbst bewohnt. Ein Umbau für das altersgerechte Wohnen kann dabei ebenfalls nicht mit Hilfe von Wohn-Riester gefördert werden. Abgesehen von der Strafsteuer, die beim Verkauf des mittels Wohn-Riester finanzierten Eigenheims zu zahlen ist, müssen auch die staatlichen Zulagen zurück gezahlt werden.


Job verloren und nun?

Sollte der Häuslebauer während eines laufenden Wohnriester Vertrages seinen Job verlieren, so bleibt auch hier, wie beim normalen Riester-Vertrag die Möglichkeit, diesen ruhen zu lassen. Inwiefern sich das Ganze allerdings umsetzen lässt, wenn die Sparraten für die Tilgung eines Darlehens verwendet werden sollen, bleibt fraglich.